Mitgliedschaft
Beitragsordnung
(gültig ab 01.07.2014)
Beitragssätze
Kinder/ Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr | jährlich | 96,00 Euro |
Erwachsene über 18 Jahre | jährlich | 168,00 Euro |
Erwachsene ermäßigt | jährlich | 120,00 Euro |
Familienbeitrag (mindestens ein Elternteil und uneingeschränkte Anzahl von Kindern unter 18 Jahre) |
jährlich | 240,00 Euro |
Aufnahmegebühr
Kinder/ Jugendliche bis 18 Jahre | 8,00 Euro |
Erwachsene | 14,00 Euro |
Familien | 20,00 Euro |
Beitragsermäßigung
Beitragsermäßigungen, Stundung und Erlass von Beiträgen (außer Angeln) regelt die Satzung des Vereines im § 9, Pkt.(4), sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Entscheidungsvorschlag obliegt der jeweiligen Sektion.
Beitragseinzug
Der Jahresbeitrag, ausgenommen Angeln, wird halbjährlich auschließlich mittels Lastschrifteinzug Anfang Februar und Anfang Juli des jeweiligen Kalenderjahres im Voraus erhoben. Die Sektion Angeln kassiert den Jahresbeitrag zur Mitgliederversammlung am Jahresende für das Folgejahr im voraus.
Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintrittsdatum. Mit der Abgabe des Aufnahmeantrages ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu bestätigen. Die Beitragspflicht endet mit dem 30.06. oder 31.12. des Jahres, in welchem bis zum 20.6. bzw. 20.12. die schriftliche Austrittserklärung, der Vereinsausweis sowie die evtl. beantragte Parkplatzkarte in der Geschäftsstelle vorliegen und alle über die Sektionen erhaltenen Materialien abgegeben wurden.
Andere Abmeldungen (telefonisch, mündlich) haben keine Gültigkeit.